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Neuregelung der Gefahrstoffverordnung (Gefahrenkennzeichen)

26. Mai 2023

Neuregelung der Gefahrstoffverordnung (Gefahrenkennzeichen)

Teilweise bis zu 4 Gefahrenzeichen, meist jedoch mindestens 2 ( Entzündbar und akute Toxizität Kat.4) müssen jetzt in den SDB´s und demzufolge auch auf den Spraydosen von KW basierten Wartungsmitteln ausgewiesen werden.

 Grund sind die seit kurzem gelten neuen Regeln zur Gefahrenkennzeichnung bei allen Stoffen oder Gemischen, die für Mensch oder Umwelt gefährlich sein können oder schädigende Wirkung haben.

Verantwortlich hierfür ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung vom 01. Oktober 2021 stehen die Beauftragten für Arbeitssicherheit in den Unternehmen vor sehr arbeitsintensiven und verantwortungsvollen Aufgaben.

 Auszug aus der Gefahrstoffverordnung:

§7, Absatz 3 Gefahrstoffverordnung:

(3) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach §6, Absatz 1, Satz 2, Nummer 4, vorrangig eine Substitution durchzuführen.

Er hat Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Anwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind.

 In der Praxis bedeutet dies, im Beispiel von Wartungsprodukten auf KW Basis, dass der gesamte Markt abgesucht werden muss, um Produkte zu finden, die bei gleicher Leistung die wenigsten Gefahrenkennzeichen aufweisen.

Die Lösung:

Nur noch ein Gefahrzeichen!


Die Innotech Vertriebs GmbH bietet eine Reihe von Wartungsprodukten in höchster Qualität an, die nur mit dem Flammzeichen (wegen Treibgas) gekennzeichnet werden müssen.

Diese werden bereits erfolgreich in allen Industriebereichen eingesetzt.

siehe hierzu: https://www.innotech-r.com/Produkte/100-Spezial-Schmieroele/